Festival-Regeln
NOVASCREEN AI FILM FESTIVAL 2027
Termine & Gebühren
| Early-Bird-Deadline | 31. Mai 2027 | 15,00 € |
| Reguläre Deadline | 31. Juli 2027 | 25,00 € |
| Ermäßigte Gebühr (Schule, Lehre, Studium) | 9,00 € | |
| Auswahl wird bekannt gegeben | Spätestens 31. August 2027 | |
| Screening | 9. Oktober 2027, Vienna | |
Alle Gebühren verstehen sich als nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr (siehe AGB). Alle Termine geben den aktuellen Planungsstand wieder und können sich ändern (siehe AGB, § 5).
Ermäßigte Gebühr
Die ermäßigte Gebühr gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung Schüler:innen, Lehrlinge oder ordentlich Studierende an einer Hochschule sind; maßgeblich ist die einreichende Person. Bei der Einreichung bestätigst du das und nennst deine Schule, deinen Lehrbetrieb oder deine Hochschule.
Auf Verlangen, spätestens bei Auswahl deines Films, legst du einen gültigen Nachweis vor (Schüler-, Lehrlings- oder Studierendenausweis oder eine aktuelle Schul-, Lehr- oder Studienbestätigung). Alles außer deinem Namen, der Einrichtung und dem Gültigkeitsdatum darfst du schwärzen. Wir verwenden den Nachweis nur zur Prüfung deiner Berechtigung und löschen ihn danach.
Einreichungen mit ermäßigter Gebühr sind für alle Preise teilnahmeberechtigt, auch für den Grand Prix.
Fehlender Nachweis: Legst du keinen gültigen Nachweis vor oder war deine Angabe unrichtig, wird die Einreichung ausgeschlossen. Die bezahlte Gebühr wird nicht erstattet; eine Nachzahlung ist nicht möglich.
Kategorien
- Bester KI-Kurzfilm — Hauptkategorie, alle Genres
Eine Kategorie für alle Genres. Für unsere erste Ausgabe haben wir uns bewusst für eine einzige, offene Kategorie entschieden: Fantasy, Drama, Action, Komödie, Animation, Stop-Motion-Look oder etwas, das es noch gar nicht gibt – alles läuft im selben Wettbewerb. Einzige Voraussetzung: Die Bildwelt deines Films entsteht vollständig mit generativer KI (siehe Bild und Ton). Zusätzlich vergeben wir den Young Talent Award für Regie bis 25 Jahre und den Publikumspreis, über den das Kinopublikum entscheidet.
Teilnahmeberechtigung
- Offen für Filmschaffende weltweit, unabhängig von Erfahrung oder Produktionsbudget (ausgenommen der unter „Nicht teilnahmeberechtigt“ genannte Personenkreis).
- Maximale Laufzeit: 15 Minuten, inklusive Abspann.
- Der Film erfüllt die Regeln unter Bild und Ton.
- Der Film muss 2026 oder später fertiggestellt worden sein (frühestens im Jahr vor der Festival-Ausgabe). Falsche Angaben zum Jahr der Fertigstellung führen zum Ausschluss.
- Sowohl Premieren als auch bereits gezeigte Filme sind zulässig — ein bestimmter Premierenstatus ist keine Teilnahmevoraussetzung.
- Filme in anderen Sprachen als Englisch benötigen englische Untertitel.
- Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ist eine regieführende Person unter 18, gibst du das bei der Einreichung an. Die Zustimmung ist auf Verlangen nachzuweisen. Preisgeld wird in diesem Fall an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt.
Bild und Ton
NovaScreen zeigt Kurzfilme, deren gesamte Bildwelt mit generativer KI entsteht. Idee, Regie und Schnitt bleiben beim Menschen.
- Bild. Alles, was im Film zu sehen ist (Figuren, Objekte, Orte), ist mit generativer KI entstanden. Nicht zulässig sind gefilmte oder fotografierte Aufnahmen, Stockmaterial (auch KI-generiertes Fremdmaterial und gefilmte Effekt-Elemente) sowie Figuren, Objekte oder Orte aus 3D-Programmen, Zeichnung oder klassischer Animation.
- Bearbeitung. Schnitt, Compositing, Farbkorrektur, Retusche, Masken, Hochskalierung und Effekte (z. B. Licht, Unschärfe, Körnung, Rauch, Partikel) sind mit allen Werkzeugen erlaubt, etwa Premiere, Final Cut Pro, DaVinci Resolve oder After Effects. Ebenso Titel, Abspann (inklusive Logos), Untertitel und Texteinblendungen.
- Steuerungsmaterial. Eigene Skizzen, Referenzbilder und Bewegungsaufnahmen dürfen generative Werkzeuge steuern (z. B. Motion Control). Was im fertigen Film zu sehen ist, darf aber nicht einfach das Ausgangsmaterial sein: Gefilmtes oder Fotografiertes, das nur umgestylt, gefiltert oder animiert wurde, gilt nicht als generiert.
- Ton. Musik, Sprache und Geräusche sind frei: KI-generiert, selbst aufgenommen oder lizenziert. Du brauchst die Rechte für die öffentliche Vorführung beim Festival.
- Offenlegung. Bei der Einreichung nennst du die Werkzeuge für das Bild, verwendetes Steuerungsmaterial sowie die Herkunft von Musik, Sprache und Ton. Für ausgewählte Filme können wir Nachweise verlangen (z. B. Rohgenerierungen, Prompts, Projektdateien). Falsche Angaben führen zum Ausschluss, auch nachträglich.
In Zweifelsfällen entscheidet die Festivalleitung, ob ein Film diese Regeln erfüllt.
Nicht teilnahmeberechtigt
Damit die Auswahl unabhängig bleibt, sind folgende Personen von der Teilnahme ausgeschlossen. Das gilt für eigene Einreichungen ebenso wie für Filme, an denen sie in maßgeblicher Funktion (z. B. Regie, Produktion, Drehbuch, Schnitt) mitgewirkt haben:
- Mitglieder der Jury und der Festivalleitung;
- Personen, die an der Vorbereitung und Durchführung des Festivals beteiligt sind (etwa Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Beauftragte und Helfende), sowie der Betreiber des Festivals;
- Sponsoren und Partner des Festivals aller Partnerstufen (Platinum, Gold, Silver) sowie Förder- und Medienpartner, bei Unternehmen deren Inhaber, die Geschäftsführung und die mit dem Festival befassten Mitarbeitenden;
- nahe Angehörige aller zuvor genannten Personen (Ehe- und Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister);
- Unternehmen und Produktionsfirmen, an denen die zuvor genannten Personen maßgeblich beteiligt sind.
Mit der Einreichung bestätigst du, dass du nicht zu diesem Personenkreis gehörst. Einreichungen, die gegen diese Regel verstoßen, werden nicht berücksichtigt. Wird der Verstoß erst nach Auswahl, Screening oder Auszeichnung bekannt, kann die Einreichung auch nachträglich ausgeschlossen werden.
Sanktionen: Ausgeschlossen sind außerdem Personen, Unternehmen und Organisationen, die auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Republik Österreich stehen, sowie Unternehmen, die von ihnen gehalten oder kontrolliert werden.
Verbotene Inhalte
Folgende Inhalte führen zum Ausschluss von der Teilnahme, auch nachträglich, falls erst nach Auswahl oder Screening entdeckt:
- Pornografische oder sexuell explizite Inhalte
- Gewaltdarstellungen gegen reale Personen
- Die Darstellung einer erkennbaren realen Person — als Abbild oder als geklonte/imitierte Stimme — ohne deren ausdrückliche, nachweisbare Zustimmung. Das gilt auch für dich selbst, Teammitglieder, Familie, Prominente und historische Personen.
- Geschützte Marken, Figuren oder sonstige Inhalte Dritter ohne entsprechende Berechtigung
- Rechtswidrige, verleumderische oder sonst Rechte Dritter verletzende Inhalte
- Minderjährige (unter 18): Fiktive, KI-generierte Figuren, die wie Kinder wirken, sind nur zulässig, wenn sie keiner realen Person ähneln, in keinem sexualisierten oder gewaltverherrlichenden Kontext gezeigt werden und nicht als Opfer oder Täter von Gewalt dargestellt sind. Reale Minderjährige — auch eigene Kinder oder die von Angehörigen — dürfen nicht abgebildet werden, auch nicht als KI-generiertes Abbild. Ihre Stimme ist nur als echte Aufnahme zulässig (z. B. Sprechrolle, Erzählstimme, Gesang), mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die auf Verlangen nachzuweisen ist. Nicht zulässig sind KI-Klone, KI-Imitationen oder KI-Umwandlungen der Stimme realer Minderjähriger. Für die Figur, der die Stimme gehört, gelten dieselben Grenzen wie für fiktive Kinderfiguren.
Einreichung
Die Einreichung erfolgt über ein kostenloses Konto auf dieser Website, per Link zum Film auf einer Videoplattform (z. B. Vimeo oder YouTube; öffentlich, nicht gelistet oder mit Passwortschutz). Der Link muss bis zum Ende des Festivals abrufbar bleiben. Alternativ nehmen wir Einreichungen auch über FilmFreeway an — die Gebühr ist auf beiden Kanälen identisch.
Mit einem Konto kannst du mehrere Filme einreichen. Die Einreichgebühr fällt für jeden Film gesondert an. Jeder Film darf nur einmal eingereicht werden, also entweder hier oder über FilmFreeway. Nach dem Absenden lässt sich eine Einreichung nicht mehr ändern; Korrekturen bitte per E-Mail an festival@novascreen.ai.
Rechte
Mit der Einreichung bestätigst du, dass du über alle erforderlichen Rechte am eingereichten Material verfügst (inkl. Musik, Bildmaterial, KI-generierter Inhalte, Steuerungsmaterial und etwaiger Mitwirkenden-Rechte), dass die Nutzungsbedingungen der verwendeten Werkzeuge eine öffentliche Vorführung erlauben und dass der Film keinen der oben genannten verbotenen Inhalte enthält. Du räumst NovaScreen das nicht-exklusive Recht ein, den Film im Rahmen der Festival-Veranstaltung(en) zu zeigen. Die Nutzung von Ausschnitten oder Standbildern zu Promotionzwecken des Festivals erfolgt nur, wenn du dem bei der Einreichung separat zugestimmt hast.
Jury & Benachrichtigung
Alle Einreichungen werden von der Festival-Jury gesichtet. Über die Aufnahme ins Programm wirst du per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse informiert. Es besteht kein Anspruch auf eine Einzelbegründung der Entscheidung.
Preise
Insgesamt werden 2.000 € Preisgeld vergeben:
- Grand Prix: 1.000 €
- 2. Preis: 500 €
- Publikumspreis: 250 €
- Young Talent Award: 250 €
Der Grand Prix, der 2. Preis und der Young Talent Award werden von der Festival-Jury unter allen im Festival gezeigten Filmen vergeben. Über den Publikumspreis entscheidet das Publikum (siehe unten). Weitere Preise, insbesondere Sachpreise von Partnern, können hinzukommen und werden gesondert bekanntgegeben.
Die Jury kann Preise teilen oder einzelne Preise nicht vergeben, wenn die Qualität der Einreichungen dies nicht rechtfertigt. Ein Film erhält höchstens einen Jurypreis; zusätzlich kann er den Publikumspreis erhalten. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
Anwesenheit: Eine Anwesenheit beim Festival in Wien ist keine Voraussetzung für eine Auszeichnung. Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht übernommen. Preisträger, die nicht vor Ort sein können, bitten wir vorab um eine kurze Videobotschaft für die Preisverleihung.
Einreichungen mit ermäßigter Gebühr (Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende) sind für alle Preise teilnahmeberechtigt, auch für den Grand Prix.
Young Talent Award
- Für den Young Talent Award kommen im Festival gezeigte Filme in Frage, die bei der Einreichung dafür angemeldet wurden (Häkchen im Einreichformular) und bei denen alle Regieführenden am Stichtag höchstens 25 Jahre alt sind (der 26. Geburtstag liegt nach dem Stichtag). Stichtag ist der Tag des regulären Einreichschlusses (31. Juli 2027). Maßgeblich ist das Alter am Stichtag, auch wenn du früher einreichst.
- Bei der Anmeldung gibst du das Geburtsdatum an, bei mehreren Regieführenden das der ältesten Person. Liegt deren 26. Geburtstag am oder vor dem Stichtag, ist eine Anmeldung nicht möglich; der Film nimmt dann an allen anderen Preisen teil.
- Auf Verlangen, spätestens vor der Preisvergabe, legst du für die Regieführenden einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Alles außer Name und Geburtsdatum darfst du schwärzen. Wir verwenden den Nachweis nur zur Prüfung der Berechtigung und löschen ihn danach.
- Bei Einreichungen über FilmFreeway meldest du den Film bis zum regulären Einreichschluss per E-Mail an festival@novascreen.ai für den Young Talent Award an und nennst dabei das Geburtsdatum (bei mehreren Regieführenden das der ältesten Person).
- Einreichungen mit ermäßigter Gebühr und Filme, die auch für andere Preise in Frage kommen, nehmen ebenfalls teil. Gewinnt ein Film den Grand Prix oder den 2. Preis, geht der Young Talent Award an den nächstplatzierten berechtigten Film.
- Die Jury entscheidet über die Vergabe; sie kann den Preis nicht vergeben, wenn kein berechtigter Film das rechtfertigt.
Publikumspreis
- Besucher mit regulärem Ticket erhalten auf ihrem Ticket einen persönlichen QR-Code, der zu einer Bewertungsseite führt. Dort können sie die Filme, die sie gesehen haben, auf einer Skala von 1 bis 5 bewerten.
- Jeder Ticket-Code zählt einmal, und pro Film wird die Bewertung eines Codes nur einmal gewertet.
- Den Publikumspreis erhält der Film mit der höchsten durchschnittlichen Bewertung, sofern er mindestens 15 gültige Bewertungen erhalten hat. Bei Gleichstand teilen sich die betroffenen Filme das Preisgeld zu gleichen Teilen.
- Freikarten (z. B. für Filmschaffende, Jury, Festivalteam, Sponsoren und Gäste) berechtigen nicht zur Bewertung.
- Die Bewertung erfolgt anonym; der Ticket-Code dient ausschließlich der Prüfung, dass er nur einmal verwendet wird. Manipulationsversuche (z. B. die Nutzung fremder Codes) führen zum Ausschluss der betroffenen Bewertungen.
- Bei technischen Problemen kann die Festivalleitung ein Ersatzverfahren festlegen (z. B. Papier-Stimmzettel).
Auszahlung
Preisgelder werden binnen 30 Tagen nach dem Festival an die einreichende Person bzw. Produktionsfirma ausgezahlt, sofern vollständige Zahlungsangaben vorliegen. Die Auszahlung erfolgt in Euro: auf Konten im SEPA-Raum (z. B. in der EU, im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich) per SEPA-Überweisung, außerhalb des SEPA-Raums nach unserer Wahl per internationaler Überweisung oder über einen Zahlungsdienst (z. B. Wise oder PayPal). Die Gebühren unserer Bank tragen wir; Gebühren zwischengeschalteter Banken, der Empfängerbank oder des Zahlungsdienstes beim Empfang sowie Kosten einer Währungsumrechnung trägt der Empfänger.
Vor der Auszahlung können wir einen Identitätsnachweis verlangen (amtlicher Lichtbildausweis, bei Unternehmen ein aktueller Registerauszug) und die Angaben mit Sanktionslisten abgleichen. Ist eine Auszahlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich (insbesondere wegen Sanktionen) oder liegen trotz Aufforderung sechs Monate nach dem Festival keine vollständigen Zahlungsangaben vor, entfällt der Anspruch auf das Preisgeld; die Auszeichnung selbst bleibt bestehen.
Die Aufteilung unter den Mitwirkenden eines Films obliegt den Einreichenden. Etwaige Steuern und Abgaben auf Preise tragen die Preisträger selbst. Sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Steuer einzubehalten, zahlen wir den Betrag nach diesem Abzug aus.